Umbauter Raum

Die Ermittlung des umbauten Raumes auf der Grundlage der DIN 277 von 1950 ist weitgehend unnötig geworden, da der umbaute Raum als Bezugsgrundlage der Normalherstellungskosten in der modernen Wertermittlungslehre aufgegeben worden ist und selbst die Versicherungswirtschaft mittlerweile davon abgeht.

BERECHNUNG DES UMBAUTEN RAUMES

Der umbaute Raum wird grundsätzlich nach folgender Formel berechnet:

 

Länge x Breite x Höhe = m³

 

Wenn das Dach im Querschnitt ein Dreieck ist, darf die Höhe für den Dachraum nur zur Hälfte berücksichtigt werden, d. h. die Dachhöhe kann überschlägig mit der Hälfte der Gebäudebreite angenommen werden.

Der Keller-, das Erd- und die Obergeschosse sind mit ihrem vollen Volumen anzusetzen, ein Dachgeschoss nur, wenn es ausgebaut ist. Der nicht ausgebaute Dachraum wird im Rahmen der Heranziehung von 13-er-Normalherstellungskosten nur mit einem Drittel seines umbauten Raumes berücksichtigt.

Die lange Zeit in der Wertermittlung zur Anwendung gekommenen Normalherstellungskosten aus dem Jahre 1913 waren auf den umbauten Raum bezogen, obwohl sich die Berechnungsmodalitäten regelmäßig geändert haben und die Regelbauleistungen und die Bauwerkstypen auch neueren Bauweisen angepasst worden sind.

Weiterhin ist anzumerken, dass eine Baupreisindexreihe des Statistischen Bundesamtes für eine Umrechnung von Werten aus dem Jahre 1913 auf ein Stichtagsjahr 2015 völlig ungeeignet sind.

Gleichwohl kann regelmäßig beobachtet werden, dass in Finanzierungsangelegenheiten bei Banken und Sparkassen regelmäßig noch der umbaute Raum abgefragt wird.

Die DIN 277 aus dem Jahre 2005 weist einen Bruttorauminhalt aus. Hier gibt es signifikante Unterschiede in den Berechnungsgrundlagen, insbesondere bei der Berechnung der Dachgeschosse.


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