Nettogrundfläche

Die Nettogrundfläche ist neben der Konstruktions-Grundfläche ein Teilbereich der Bruttogrundfläche. Die Bruttogrundfläche wird in der Verkehrswertermittlung von Ein- und Zweifamilienhäusern benötigt, um die Normalherstellungskosten der baulichen Anlagen zu ermitteln.

Die Nettogrundfläche (NGF) ist die Summe der Nutzbaren, zwischen den aufgehenden Bauteilen befindlichen Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks und gliedert sich in

• Nutzfläche (NF)
• Technische Funktionsflächen (TF)
• Verkehrsfläche (VF).

Zur Nettogrundfläche gehören auch die Grundflächen von freiliegenden Installationen, fest eingebauten Gegenständen (z. B. Öfen, Heizungs- und Klimageräten oder Badewannen).

Bei der Ermittlung der Nettogrundfläche gelten folgende Grundsätze:

• für die Ermittlung der Nettogrundfläche im Einzelnen sind die lichten Maße zwischen den Bauteilen in Höhe der Boden- bzw. Deckenbelagsoberkanten anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- oder Rücksprünge, Fuß- oder Sockelleisten sowie auch vorstehende Teile von Fensterverkleidungen bleiben unberücksichtigt.
• Grundflächen von Treppen und Rampen sind als vertikale Projektion zu ermitteln.

Zur weiteren Erläuterung ist die Definition der Bruttogrundfläche (BGF) nebst den dazugehörigen Unterpunkten maßgebend.