Zivilprozessordnung

Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Veröffentlicht wurde sie ursprünglich im Jahre 1879 und in der Zwischenzeit mehrfach geändert.

Zahlreiche weitere Verfahrensvorschriften verweisen auf die ZPO. Ergänzt wird die ZPO durch das Gerichtsverfassungsgesetz im Hinblick auf die Zuständigkeit der Gerichte sowie durch das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.

Wesentlicher Punkt der Zivilprozessordnung ist die Prozesshoheit der Parteien; diese können Beginn und Verlauf des Verfahrens entscheidend selbst bestimmen.
Die ZPO unterscheidet zwischen Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren. Das Erkenntnis-verfahren betrifft die „normalen/gewöhnlichen“ Rechtsstreitigkeiten, das Vollstreckungsverfahren die Zwangsvollstreckung.