Beleihungswert

Der Beleihungswert ist ein bankenspezifischer zur Beleihung eines Grundstückes und stellt eine Wertprognose dar. Er ist mit dem Verkehrswert/Marktwert inhaltsgleich, wobei beim Beleihungswert weitere Risikoabschläge für das Verwertungsrisiko im Zwangsversteigerungsfalle in Ansatz gebracht werden.

 

In § 3 BelWertV wird der Beleihungswert wie folgt definiert:

 

„Der Wert, der der Beleihung zugrunde gelegt wird (Beleihungswert), ist der Wert einer Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.“

 

Der Beleihungswert wird sich regelmäßig unterhalb des Verkehrswertes befinden, da durch Sicherheitsabschläge im Sach- sowie Vergleichswertverfahren und durch den Ansatz eines erhöhten Kapitalisierungszinssatzes im Ertragswertverfahren insgesamt geringere Werte ergeben, als bei Ansatz der ortsüblichen Wertansätze.

 

Der wesentliche Unterschied zum Verkehrswert liegt darin, dass die Kreditinstitute die Zukunft eher vorsichtig und verhalten abschätzen, was im Interesse der Kreditsicherung begründet ist.