Rentenschuld

Die Rentenschuld ist ein Grundpfandrecht und eine Sonderform der Grundschuld. Gemäß des § 1199 BGB ist die Rentenschuld eine Grundschuld, bei der das Grundstück mit einer in regelmäßig wiederkehrenden Terminen zu zahlenden Geldsumme, einer Rente, belastet wird. Der Inhaber der Rentenschuld hat nur Anspruch auf diese Rente. Im Falle der Nichterfüllung kann er die Zwangsvollstreckung in das Grundbuch betreiben, der Eigentümer des belasteten Grundstücks haftet nicht persönlich. Dieser hat gemäß § 1201 Abs. 1 BGB das Recht, die Rentenschuld durch Zahlung einer Ablösungssumme zu tilgen. Diese Ablösungssumme muss bei der Bestellung der Rentenschuld festgelegt und im Grundbuch eingetragen werden.

Die praktische Bedeutung der Rentenschuld ist gering, sie wird weitgehend durch die Reallast verdrängt.