Mietausfallwagnis

Das Mietausfallwagnis stellt einen Begriff aus der Ertragswertermittlung dar. In § 19 Abs. 2 Nr. 3 ImmoWertV wird es als Risiko einer Ertragsminderung, die aus

  • uneinbringlichen Rückständen von Mieten, Pachten und sonstigen Einnahmen oder
  • vorübergehendem Leerstand von Raum resultiert, der zur Vermietung, Verpachtung oder sonstigen Nutzung bestimmt ist.

Es umfasst auch das Risiko von uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung, Aufhebung eines Mietvertrages oder Räumung.

Im Regelfall wird in der Wertermittlung in Anlehnung an die Ertragswertrichtlinie auf Erfahrungswerte zurückgegriffen und das Mietausfallwagnis als prozentualer Anteil der Bewirtschaftungskosten in Ansatz gebracht. Die Höhe des Ansatzes ist für Wohnraum und Gewerberaum unterschiedlich hoch.