Flur

Die Gemarkung, Flur und Flurstück sind Grundbegriffe des Katasters.

Aus den Liegenschaften einer Gemeinde wurde eine Gemarkung gebildet. Diese wurde in Flure aufgeteilt und diese dann wiederrum in Flurstücke unterteilt.

Die Flur dient innerhalb einer Gemarkung als Orientierungseinheit für eine unbestimmte Zahl von Flurstücken. Die äußere Form der Flur wird durch die Gesamtheit der in ihr zusammengefassten Flurstücke bestimmt

Die verschiedenen Fluren werden in den Liegenschaftsplänen durch eine bestimmte Kennzeichnung (Ordnungsnummer) gekennzeichnet. Die Flurbezeichnung erfolgt innerhalb einer Gemarkung durch Nummerierung, im Ausnahmefall auch durch eine Lagebezeichnung.

Die Anzahl der Fluren innerhalb einer Gemarkung ist unterschiedlich.