Flurstück

Ein Flurstück ist in Deutschland ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der in der Flurkarte des Liegenschaftskatasters unter einer besonderen Nummer erfasst wird.

Die kleinsten Grundstückseinheiten des Katasters heißen also Flurstücke.

Der Begriff des Flurstücks stammt aus der Zeit, als die Liegenschaftskataster angelegt wurden. Aus allen bekannten Liegenschaften einer Gemeinde wurde eine Gemarkung gebildet. Diese wurden in Flure unterteilt und innerhalb der Flure wurden die Grundstücksflächen in Flurstücke unterteilt.

Mehrere Flurstücke können zusammen ein Grundstück bilden, wobei die Grundstücksgrenzen (Eigentumsgrenzen) auch immer Flurstückgrenzen sind.

Die Flurstücknummer kann aus einer Zahl, einer Kombination von Zahl und Buchstabe (z.B.123a) oder einer Kombination zweier Zahlen bestehen (z.B. 123 / 45)

Auch im Grundbuch werden im Bestandsverzeichnis des Grundstückes in den Spalten „Gemarkung, Flur, Flurstück“ die Gemarkungsbezeichnung und die Flurstücknummer eingetragen. So lassen sich anhand von Liegenschaftskataster und Grundbuch die örtliche Lage und der Grenzverlauf eines jeden Grundstücks ermitteln.