Baulastenverzeichnis

Die Übernahme einer Baulast wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Dieses wird in der Regel von der Bauaufsichtsbehörde geführt.

Anders als das Grundbuch genießt das Baulastenverzeichnis keinen öffentlichen Glauben. Bei der Baulast handelt es sich um eine Grundstücksbelastung.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen. Es gibt jedoch lediglich Auskunft darüber, ob ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist. Es ist dort nicht erfasst, ob Baulasten zugunsten eines Grundstücks eingetragen sind.

Mit der Eintragung der öffentlich beglaubigten Baulast erhält diese Rechtskraft.