Eigentümererbbaurecht

Ein Eigentümererbbaurecht liegt vor, wenn der Grundstückseigentümer und der Erbbauberechtigte die gleiche Person sind.

Trotzdem bleiben das Grundstückseigentum und das Erbbaurecht rechtlich streng voneinander getrennt.

Ein Eigentümererbbaurecht entsteht entweder dadurch, dass es als solches bestellt wird oder aber beim Heimfall oder beim nachträglichen Erwerb durch den Grundstückseigentümer.

Sollte ein Vorkaufsrecht am Erbbaurecht für den Grundstückseigentümer eingetragen sein, kann durch die Ausübung dieses Vorkaufsrechts auch ein Eigentümererbbaurecht entstehen.

Durch die Veräußerung kann sich das Eigentümererbbaurecht jederzeit wieder in ein Fremderbbaurecht verwandeln.