Flurbereinigung

Bei zersplittertem Besitz ist es ein wichtiges Ziel, die Streulage der Grundstücke zu vermindern.Die Flurbereinigung (auch Flurneuordnung) nennt man in Deutschland das Bodenordnungsverfahren, das die Neuordnung des Land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat.

Das entsprechende Verfahren bei Baugebieten nennt sich Umlegung.

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Flurbereinigungsbehörden ist grundsätzlich das Flurbereinigungsgesetz vom Juli 1953.

Folgende Ziele werden mit einer Flurbereinigung verfolgt:

  • Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes, insbesondere wenn dieser durch Realteilung zersplittert wurde.
  • Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft und im Weinbau
  • Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landesentwicklung
  • Sozial- und umweltverträgliche Zurverfügungstellung von Flächen für den Bau von Infrastrukturanlagen (z.B. Bahnlinien)
  • Umweltschutzmaßnahmen, Aufforstung
  • Dorferneuerung, Dorfentwicklung, Landentwicklung

Folgende Verfahrensmöglichkeiten der Flurbereinigung gibt es:

  • Klassische Flurneuordnungsverfahren – das gesamte Verfahrensgebiet wird neu vermessen (Fortschreibung der Vermessung)
  • Beschleunigte Zusammenlegungen – ganze Grundstücke werden getauscht. Es wird nur wenig oder nichts neu vermessen
  • Freiwilliger Landtausch – ganze Grundstücke werden auf rein freiwilliger Basis getauscht. Dieses Verfahren ist beschränkt auf kleinere Verfahrensflächen.

Die Landumverteilung im Zuge der Neuordnung ist von der Grunderwerbsteuer befreit.

Die Bewertung im Flurneuordnungsverfahren wird durch anerkannte oder vereidigte Sachverständige ausgeführt. Diese sind dabei an die gesetzlichen Bewertungsvorschriften gebunden.