Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das von Katasterbehörden geführte öffentliche Register, in dem die Liegenschaften des gesamten Landes nachgewiesen d.h. dargestellt und beschrieben werden.

Der Nachweis hat auf der Grundlage der Landesvermessung entsprechend den Bedürfnissen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung, der Wirtschaft und der Statistik zu erfolgen.

In einem beschreibenden Teil (Liegenschaftsbuch) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Größe sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben.

Als Liegenschaften werden in Deutschland in den Landesgesetzen die Flurstücke und Gebäude definiert.

Die Hauptbestandteile des Katasters sind das

  • Katasterbuchwerk
  • Katasterkartenwerk
  • Katasterzahlenwerk
  • Sonstige beschreibende Informationen

Das Katasterbuchwerk enthält unter anderem die Bezeichnung des Flurstücks nach Gemarkung, Flur und Flurstücknummer, die Lage (Adresse), die tatsächliche Nutzungsart und die Größe des Flurstücks. Ferner werden der im Grundbuch eingetragene Eigentümer und die Grundbuchblattnummer nachgewiesen.

Das Katasterkartenwerk besteht aus den Flurkarten sowie den Schätzungskarten, in denen die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung (Ackerzahl, Grünlandzahl, Ertragsmesszahl) verzeichnet sind.

Das Katasterzahlenwerk ist der Oberbegriff für alle gemessenen und gerechneten Maße, Koordinaten und Höhen, die für die Herstellung der Flurkarte erforderlich sind.

Das Liegenschaftskataster kann von jedermann eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Alle Nutzungen des Katasters kosten Gebühren.